Informationen zum Coronavirus
Eigenverantwortung: Um auf mögliche Entwicklungen des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen.
Bewährt haben sich die schulischen Hygienepläne mit grundlegenden Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz.
Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.
Regelmäßiges Lüften sowie der Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld ergänzen diese Maßnahmen.
Schulbesuch möglichst symptomfrei: Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den
Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu
Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben; dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr.
Nach dem ersten Unterrichtstag testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf
freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines
negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
Informationen des Schulministeriums NRW
Information der Berufsberatung:Schulbesuch möglichst symptomfrei: Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben; dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr. Nach dem ersten Unterrichtstag testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit rät Schülerinnen, Schülern und Eltern dringend, auch in den Zeiten der Corona-Pandemie ihre aktiven Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz nicht aufzuschieben oder einzustellen. Insbesondere alle Jugendlichen der Entlassklassen/ -jahrgänge, die aktuell noch keine Berufswahlentscheidung getroffen oder noch keine konkrete Anschlussperspektive für das kommende Ausbildungs- bzw. Studienjahr haben, sollten ihre Chancen jetzt nutzen und nicht leichtfertig vergeben. Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit steht ihnen weiterhin mit telefonischer Beratung und Vermittlung bei der Ausbildungs- und Studienplatzsuche zuverlässig zur Seite. Der zurzeit einfachste Weg der Kontaktaufnahme ist eine E-Mail mit den Kontaktdaten an das digitale Postfach der Berufsberatung recklinghausen.berufsberatung@arbeitsagentur.de (Näheres hier) oder alternativ ein Rückrufwunsch über die bundesweite Hotline 0800 4 5555 00. Sie erhalten dann umgehend eine Rückmeldung.